Goldbergbau & Entwicklungspolitik
Neben dem industriellen Abbau von Gold werden jährlich zwischen 10 und 20 Prozent im artisanalen und Kleinbergbau (artisanal and small-scale mining, ASM), im Folgenden nur als Kleinbergbau bezeichnet, abgebaut. Global werden im Kleinbergbau schätzungsweise 700 Tonnen Primärgold pro Jahr gefördert (BGR 2022 (Externer Link) ). Aus entwicklungspolitischer Sicht ist der Abbau von Gold im Kleinbergbau von besonderer Relevanz. Der Gold-Kleinbergbau stellt in vielen Ländern eine zentrale Wirtschaftsaktivität dar, die für rund 20 Millionen Kleinbergleute eine essenzielle Einkommensquelle darstellt.
Entlang der gesamten Gold-Lieferkette können Umwelt-, Menschenrechts- und Governance-Risiken auftreten. In der vorgelagerten Lieferkette (umfasst alle Aktivitäten die im Zusammenhang mit dem Abbau und dem Transport von Rohstoffen, die im späteren Herstellungsprozess benötigt werden, stehen) stehen die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Auswirkungen auf Natur und Umwelt in den Abbauregionen im Fokus, sowie auch Schmuggelrisiken. In der nachgelagerten Lieferkette richtet sich das entwicklungspolitische Augenmerk auf Fragen der Nachverfolgbarkeit von Goldströmen und der Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten zur Umsetzung verantwortungsvoller Lieferketten (mehr Informationen zu Umwelt- und Menschenrechtsrisiken im Gold-Kleinbergbau siehe BGR 2024 (Externer Link)) .
Regierungen und Unternehmen sind gleichermaßen gefordert, zur Gestaltung und Umsetzung verantwortungsvoller Lieferketten beizutragen. Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die OECD-Leitsätze für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten formulieren diese beiderseitige Verantwortung. Es gibt eine Reihe an nationalen, internationalen sowie freiwilligen und gesetzlichen Regelungen, die Unternehmen dazu verpflichten, Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken in ihren Lieferketten frühzeitig zu erkennen, zu mindern und Abhilfe im Fall von Verletzungen zu schaffen (mehr Infos siehe BMZ Positionspapier zu „Verantwortungsvollen Rohstofflieferketten“ (Externer Link) ).
Für den Goldsektor und insbesondere für den Gold-Kleinbergbau ist die EU-Verordnung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten von Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erzen sowie Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten von Relevanz (sog. EU-Konfliktminerale-Verordnung). Seit 2021 verpflichtet die Verordnung diejenigen Unternehmen, die eine bestimmte Menge der genannten Rohstoffe in die EU importieren, zur Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Mit der Verordnung sollen auch Risiken entlang der Goldlieferkette wie Geldwäsche, Konfliktfinanzierung und Korruption eingedämmt werden. In Deutschland überprüft die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR), angesiedelt an der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die Umsetzung der Verordnung.